Moment mal – oder – Wo kommt der Graben da her?

Bei meinem heutigen Besuch auf dem Bauplatz konnte ich auf den ersten Blick mit Freude und auf den 2. Blick mit Erschrecken feststellen, dass sich da einiges getan hat auf der Baustelle.

Das Einfache zuerst – Wir haben einen Fritsche Bauwagen bekommen – YEAH – So wie man ihn sich vorstellt – schlechtes Kleinstadt Graffiti auf einer Seite inklusive – „Ja Ja – Die Kinder“. Das war die freudige Nachricht des Tages…

…der nicht so schöne Teil war ein ca. 1 Meter tiefer und 3 Meter breiter Graben quer über unser Grundstück, durch den schon sauber ausgebreiteten Lehmboden mit ca. 20 Metern Länge – den weder wir ( also Marion und Ich ) noch irgendwer in unserem Auftrag erstellt hat… Aber wisst ihr was… schaut´s euch selber an. Wer danach noch Lust hat kann auch gerne die E-Mail lesen, die wir heute Leider unserer Maklerin und dem Vorbesitzer unseres Bauplatzes schreiben mussten.

Bilder des Tages:

Und hier noch die E-Mail – das erläutert evtl. etwas genauer was los war 🙂

Sehr geehrte Frau S***,

als ich heute gegen 15:10 Uhr meinen täglichen Kontrollgang über den Bauplatz gemacht habe, habe ich zuerst meinen Augen nicht getraut, was sich sich dann aber bei genauerem Hinsehen doch als wahr herausgestellt hat.

Ohne Absprache, Vorankündigung, Nachfrage, Absprache, Rückfrage oder ähnliches ist folgendes geschehen:

Herr C*** hat quer durch unseren zukünftigen Garten eine ca. 1 Meter bis 1 Meter 50 Zentimeter tiefe Schneise graben lassen. Begründung – „DIE FAHRZEUGE KAMEN DA SO NICHT DURCH“ ! Das ausgebaggerte Erdreich liegt nun als „Haufen“ an bzw. neben der Baggerstraße entlang. Die Höhe des Erdhaufens beträgt ca. 1 Meter.

Auf unserem angehängten Bild sehen Sie links im roten Kringel unseren Grenzstein, Der Kringel mit der Nummer 1 markiert den Boden so wie unser Garten bisher aussah und der Kringel mit der Nummer 2 markiert den Haufen den die Arbeiter von Herrn C*** / Herr C*** aufgeschüttet haben.

Ich habe auf dem Bau angetroffen 2 Arbeiter ( unbekannt ) und Herrn C***, der an seinem Bagger schraubte. Unmittelbar vor Ort war ich nur leider zu perplex und zu verdutzt um die beiden anzuschreien,  die Kollegen von der Streife anzurufen und Herrn C*** und dem ganzen anderen Personal direkt mal einen Platzverweis zu erteilen, da das Kind ja sozusagen schon  in den Brunnen gefallen war.

Im anschließenden Gespräch mit meiner Frau ( die das Ganze noch ein gutes Stück enger sieht als ich, wie Sie vllt. an Ihrem Anrufbeantworter merken werden), wurde jedoch schnell deutlich, dass wir beide „Er kann – so lange wir noch nicht bauen gerne von hinten an sein Mietshaus heran“ wohl deutlich anders sehen, als der liebe Herr C***.

1. Wir bauen somit – Kein Durchgang mehr – nicht heute, nicht in Zukunft !
2. Es wurden schon Erdarbeiten durchgeführt, die uns GELD kosten und die nicht zum Spaß durch von uns ausgewählte Fachleute der Firma Fritsche Bau erledigt werden und nicht durch irgendwelches unbekanntes „Personal“.
3. Herr C*** und seine Mannen, können de facto nicht wissen wo Leitungen liegen, wo Rohre liegen und sonstiges, d.h. im schlimmsten Fall folgen einer solchen Aktion auch noch Sachschäden, die mitunter unseren Baufortschritt behindern oder ggf. Mehrkosten bedeuten – dies ist nicht hinnehmbar.

Für die Zukunft – Ab sofort ( 13.12.2013 ) gilt folgendes:

– Herr C*** und sonstige unbekannte Dritte haben KEINEN ZUTRITT zu unserem Grundstück !
– Diese beiden Bagger verschwinden umgehend und der Graben wird so beseitigt, dass wir in unserem Garten wieder eine durchgehende Erdfläche haben ( siehe Roter Kringel Nummer 1 ) so wie Sie vor den ungewollten Arbeiten war.
– Sollte Herr C*** aus irgendwelchen Gründen unseren Grund und Boden betreten, oder befahren müssen, dann meldet er dies telefonisch bei meiner Frau an – Telefonnummer **** ********* – und richtet sich nach dem, was Sie ihm gestattet, oder verbietet. Sollte meine Frau nicht erreichbar sein so gilt grundsätzlich, dass er KEINEN ZUTRITT hat.
– Sollten an unserem Grundstück, an Baumaterialien, unserem Boden oder sonst etwas, dass sich in unserem Eigentum und / oder Verantwortungsbereich liegt durch Herrn C*** oder in seinem Auftrag irgendwelche Veränderungen oder Schäden herbeigeführt werden oder sollten wir jemanden „live und in Farbe“ auf unserem Grundstück erwischen so wird Herr C*** in erster Instanz meine Frau und anschließend unseren Arbeitgeber sehr bald sehr intensiv kennenlernen – mehr sage ich nicht zu diesem Thema.

MfG, Marion und Steffen Mann

P.S. An Dieser E-Mail beteilige ich ebenso unseren Bauleiter Herrn K*** von Fritsche Bau zur Information

P.S. Diese E-Mail können Sie Herrn C*** gerne so weiterleiten, womit dann auch das Betretungsverbot an ihn als ausgesprochen gilt. Alles weitere wird meine Frau dann telefonisch mit Ihm klären.

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